UBM Canon

Teilnahmebedingungen

  1. Der Eintritt zu den Messen ist zum Schutz der Ausstellerinteressen streng geregelt.

  2. Zutritt zu den Messen haben nur Fachbesucher und nicht die Öffentlichkeit. Personen, die nicht ihre direkte, berufliche Verbindung mit den Messen und den zugehörigen Branchen dokumentieren können, sind nicht für den Besuch qualifiziert.

  3. An ausstellende Unternehmen gerichtete Werbe- oder Marketingaktionen sind strengstens untersagt und führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und zum Verweis vom Messegelände. Solche Aktionen sind z. B. eine mündliche Kundenansprache, die Verteilung von Broschüren, Vorführungen, unerwünschtes Verhalten oder jede andere Aktivität, die die Messen stören kann.

  4. Der Veranstalter behält sich gegenüber jeglichen Personen das Recht vor, eine Eintrittsgebühr zu verlangen oder die Anmeldung abzulehnen.

  5. Qualifizierte Hersteller von Endprodukten (d. h. Unternehmen, die Produkte für Endanwender herstellen) können unter Umständen freien Eintritt zu den Messen erhalten.

  6. Der Zutritt zu den Messen wird nur angemeldeten Besuchern, die im Besitz eines Messeausweises sind, sowie Ausstellern, die im Besitz eines Messeausweise sind, gestattet.

  7. Der Inhaber eines Messeausweises darf seinen Messeausweis nicht an eine andere Person weitergeben. Zuwiderhandlungen führen in der Regel für den Inhaber des Messeausweises sowie für die Person, die den Messeausweis bei sich trägt, zum Verweis vom Messegelände.

  8. Jede Person, die sich durch Diebstahl, Betrug oder ein anderes illegales Mittel einen Messeausweis für Besucher oder Aussteller verschafft, kann zum Verlassen der Messen aufgefordert werden.

  9. Jede Person, die sich auf dem Messegelände aufhält, sollte einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich tragen und auf Aufforderung des Messeveranstalters vorweisen.

  10. In den Konferenzräumen und Messehallen sind keine Personen unter 16 Jahren zugelassen.

  11. Fotografieren und Videoaufnahmen ohne vorherige Genehmigung des Ausstellers oder des Messeveranstalters sind untersagt.


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder die Anlass zu dem Verdacht geben, einen Verstoß zu beabsichtigen, den Zutritt zur Messe und zum Messegelände zu verwehren, bzw. des Geländes zu verweisen.

Die obigen Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit geändert werden und sind nicht verhandelbar.